Am Dienstag, den 03. 08. 2010 ist sie gefallen: Die Entscheidung, dass auch ledige Väter einen Anspruch auf das Sorgerecht für ihr Kind haben und diesen ab sofort einklagen können. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat als höchste Instanz der deutschen Rechtsprechung die bisher geltende Regelung, bei der die Mutter dem Sorgerechtswunsch des Vaters zustimmen muss, für verfassungswidrig erklärt.
Verfassungswidrig deshalb, weil unverheiratete Väter durch die bisherige Gesetzgebung in der Fürsorge- und Erziehungsfunktion ihrer Kinder den unverheirateten Frauen gegenüber benachteiligt und somit bisher diskriminiert wurden. Benachteiligung bzw. Diskriminierung verstoßen folglich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen ein verfassungsmäßig garantiertes Recht unseres Rechtsstaatssystems. Oder mit den Worten der Richter des Bundesverfassungsgerichtes formuliert: Solange das gemeinsame Sorgerecht allein von der Zustimmung der Mutter abhängig ist, handelt es sich um einen “unverhältnismäßigen Eingriff in das Elternrecht des Vaters“(AZ: 1BvR 420/09).
Streng genommen ist das jedoch nicht die Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, sondern die des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, der schon im vergangenen Jahr – also in 2009 – festgestellt hat, dass ledige Väter den ledigen Müttern in Deutschland gegenüber benachteiligt werden. Des Weiteren stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass abgeleitet durch diese Benachteiligung auch das Recht auf die Achtung des Familienlebens, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention verlangt, missachtet worden wäre.
Somit war die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht im Grunde genommen nur eine Frage der Zeit, für die es aber auch wirklich Zeit wurde. Denn wieso sollten unverheiratete Väter nur Pflichten in Form von Unterhaltszahlungen, aber keine Rechte haben?
Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wichtiger Meilenstein für Väter ist, gleichgestellt sind sie den Müttern deswegen aber noch immer und vor allem noch lange nicht.
Dietmar Nikolai Webel vom Verein “Väteraufbruch für Kinder e. V.“ steht dem Urteil deshalb auch sehr skeptisch gegenüber und sieht in ihm keine Lösung, sondern nur eine Prozessflut an Sorgerechtsklagen, die über die Gerichte hereinbrechen wird.
Wenn auch Sie betroffen sind, können Sie sich in den entsprechenden Organisationen/ Vereinen beraten lassen. So zum Beispiel bei:
paPPa.com e. V.
Im Internet unter: www.pappa.com
Kinder und Väter in Not e. V.
Im Internet unter: www.kuvin.de
Trennungsväter e. V.
Im Internet unter: www.trennungsvaeter.de
Weitere Informationen zum neuen Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie aber natürlich auch hier bei uns in den weiterführenden Artikeln.
Schreibe einen Kommentar