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Der Mann hinter dem neuen Sorgerechtsanspruch unverheirateter Väter

Der Mann hinter dem neuen Sorgerechtsanspruch unverheirateter Väter

Februar 7, 2010 Eltern&Familie

Für viele unverheiratete Väter ist er der Held der Stunde, während viele ledige Mütter ihn insgeheim wahrscheinlich verfluchen und ihm am liebsten sonst etwas an den Hals wünschen würden: Detlef Fürste, der Mann, der sich und damit auch allen anderen unverheirateten Vätern den Sorgerechtsanspruch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erkämpft hat.

Doch bis dahin war es für den Sieger des Augenblicks, der in den kommenden Monaten unsere Politiker auf der Suche nach geeigneten Umsetzungsmöglichkeiten für die neue Gesetzgebung beschäftigen und rückblickend mit Sicherheit auch in die Geschichte eingehen wird, ein langer und steiniger Weg. Denn die Mutter des gemeinsamen Sohnes weigerte sich, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Dafür genügte ein einfaches „Nein“ ihrerseits, bei dem sie bislang das Recht auf ihrer Seite hatte. Zumindest bis bis zum 3. August 2010, dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass auch unverheiratete Väter einen Anspruch auf das Sorgerecht geltend machen dürfen.

Denn:

Detlef Fürste wollte mehr für sein Kind sein als der Erzeuger. Mehr als der Mann, der die Unterhaltszahlungen leistet. Mehr als der Vater in der Ferne, der sein Kind an den Besuchstagen sehen und mit ihm einige Stunden wertvoller und dennoch streng limitierter Zeit verbringen darf.  Er wollte Papa sein – und zwar komplett! Nicht nur ausgestattet mit Pflichten, sondern auch mit allen Rechten, die es ihm ermöglichen, am Leben seines Sohnes aktiv teilzuhaben und vor allem auch Einfluss darauf nehmen zu dürfen. Und genau deshalb entschloss er sich, sein Rechte als Vater einzuklagen.

Ein erster Schritt auf einem langen, steinigen und vor allem kostenintensiven Weg. Denn Detlef Fürste verlor immer und immer wieder in allen erdenklichen Instanzen. Nur seinem Durchhaltevermögen und seinem Glauben an Gerechtigkeit haben geschätzte 1,5 Millionen unverheiratete und damit ebenfalls betroffene Väter zu verdanken, dass sie nun den Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht geltend machen können. Denn in der letzten Runde, kurz vorm endgültigen K.O., entschied die höchste und damit auch letzte Instanz, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die bisherige Gesetzgebung diskriminierend sei und fällte somit das Urteil, dass mit sofortiger Wirkung auch unverheiratete Väter einen Sorgerechtsanspruch vor dem Familiengericht einklagen können.

Im Fall von Detlef Fürste ist dafür nun ebenfalls ein Familiengericht zuständig, das seine Klage nun noch einmal neu verhandeln wird. Diesmal, so die eindeutige Aus- und vor allem Ansage des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe in seiner Urteilsverkündung einzig und allein „in Hinblick auf  das Wohl des Kindes“.

Wer ebenfalls Hilfe benötigt oder Fragen zum neuen Sorgerechtsanspruch unverheirateter Väter hat, kann sich in den entsprechenden Organisationen/ Vereinen beraten lassen. So zum Beispiel bei:

paPPa.com e. V.

Im Internet unter: www.pappa.com

Kinder und Väter in Not e. V.

Im Internet unter: www.kuvin.de

Trennungsväter e. V.

Im Internet unter: www.trennungsvaeter.de

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