Ab sofort: Ledige Mütter müssen das Sorgerecht mit dem Vater teilen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Ab sofort müssen sich ledige Mütter das Sorgerecht mit dem Vater ihres Kindes teilen, sofern dieser das Sorgerecht a) einklagt und b) ein Gericht die Annahme vertritt und somit auch …