Immer mehr Kinder und Jugendliche fallen dem sogenannten “Cybermobbing“ – dem Mobbing mit Hilfe der neuen Medien Handy, Smartphone und Internet – zum Opfer. Dabei ist vor allem eines zu bedenken: Auch wenn das Mobbing im virtuellen Raum stattfindet, ist es dennoch real. Ganz besonders für Ihr Kind. Denn Jugendliche bewegen sich im virtuellen Raum mit eben derselben Selbstverständlichkeit wie in der realen Welt. Für unsere Kinder gehören Internet & Co. fast noch selbstverständlicher und viel untrennbarer als für uns Erwachsene zu ihrem Alltag dazu. Wird Ihr Kind im Internet gemobbt, ist das dementsprechend nicht nur ein virtuelles, sondern ein sehr reales Problem, das es ernst zu nehmen gilt.
Auch Cyber-Mobber haben eine Identität
Entgegen der gängigen Vorstellung ist das Internet kein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was ihm gefällt, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Im Gegenteil: Im Internet gelten die gleichen Regeln wie im realen Leben auch. Der einzige Unterschied: Im virtuellen Raum ist es – auf Grund von frei erfundenen Fake-Profilen und NickNames – weitaus schwieriger, die Täter zu identifizieren.
Dennoch: Unmöglich ist es nicht. Denn jeder, der ins Internet geht, braucht dazu eine IP-Adresse. Es sei denn, er geht ausschließlich im Internet-Café online. Doch welcher Jugendliche hat heutzutage keinen eigenen Computer? Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
In besonders schwerwiegenden Fällen, oder wenn Sie keine andere Chance mehr sehen, haben Sie deshalb sogar die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten.
Denn zur Anzeige können nach geltendem Recht nicht nur Drohung, Erpressung und Nötigung gebracht werden, sondern eben auch Beleidigung, Verleumdung und alle weiteren Ein- und Angriffe, die das Persönlichkeitsrecht Ihres Kindes verletzen.
Dennoch gilt: Je schneller Eltern auf die Mobbing-Attacken gegenüber ihrem Kind reagieren, desto leichter lassen sich die Angriffe eindämmen. Im besten Fall sogar komplett einstellen. Deshalb gibt es neben der Strafanzeige eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit denen Sie sofort reagieren können, um Ihr Kind vor weiteren Mobbing-Angriffen zu schützen oder diese ins Leere laufen zu lassen. Welche das sind, das verraten wir Ihnen hier.
1. Von Anfang an mit dem Kind im Gespräch bleiben
Da besonders häufig Jugendliche zu Beginn oder mitten ihrer Pubertät betroffen sind, bekommen viele Eltern leider gar nicht oder viel zu spät mit, dass ihr Kind gemobbt wird.
Denn wer keine absolut vertrauenswürdige Basis zu seinem Kind hat und nicht von Anfang an mit ihm im Gespräch geblieben ist, für den ist es eindeutig schwierig, zu eruieren, was plötzlich in seinem Teenager vorgeht.
Aggressives Verhalten, schlechte Launen, ein fragwürdiger Notendurchschnitt, Schule schwänzen oder auch das Sich-in-das-eigene-Zimmer-Zurückziehen und allein sein wollen, werden dann schlicht und einfach auf die Pubertät geschoben. Frei nach dem Motto: Er, sie, es kriegt sich schon wieder ein. Wie denn, wenn die ganze Welt gegen ein zu sein scheint und es niemanden gibt, dem man sich anvertrauen kann?
Das Wichtigste ist also, dass Eltern in der Lage sind, Pubertäts- und damit verbundene Identitätsprobleme von Gelähmtheit gegenüber Mobbing-Attacken zu unterscheiden. Das gelingt aber nur, wenn das Kind seinen Eltern vertraut und weiß, dass es jederzeit mit all seinen Sorgen, Ängsten, Nöten und Problemen zu ihnen kommen kann.
2. Vorbeugen und Aufklären
Auch wenn wirklich jeder aus einem noch so nichtigen Anlass zum Mobbing-Opfer werden kann, empfiehlt es sich, das eigene Kind schon im Vorfeld aufzuklären, was es im Internet tunlichst nicht machen sollte.
Dazu zählt vor allem die Veröffentlichung von Fotos, die verunstaltet werden könnten, die Veröffentlichung von Videoaufnahmen, die Ihr Kind in einer peinlichen oder kompromittierenden Situation zeigen.
Die Preisgabe von intimen Informationen wie Sorgen, Ängsten, Nöten in einem Umfeld, dem Ihr Kind nicht bedingungslos vertraut oder in dem es sich nicht sicher ist, wie viele Fremde diese Beiträge unter Umständen mitlesen können. Denn jede Schwäche kann zum Mobbing-Faktor werden. Die aufgeführten Maßnahmen machen Cybermobbing natürlich nicht unmöglich, dämmen aber den Gefahrenradius erheblich ein.
Gleiches gilt für die Sicherheitseinstellungen, die in jedem sozialen Netzwerk wie beispielsweise bei Facebook oder Instagram, individuell ausgewählt werden können.
Je begrenzter der Kreis derer, die neue Beiträge lesen und kommentieren oder selbst etwas auf die Pinnwand Ihres Kindes setzen dürfen, ist, desto unmöglicher wird es Fremden, Neidern und Feinden mit Ihrem Kind Kontakt aufzunehmen. Denn in der Regel sollten nur diejenigen via Internet mit Ihrem Kind kommunizieren dürfen, die es auch wirklich persönlich kennt. Aber was ist schon die Regel? Ein Blick auf die Einstellungsmöglichkeiten lohnt auf jeden Fall, auch wenn man sich damit ein wenig auseinandersetzen muss.
Tauchen suspekte Unbekannte auf, die Ihrem Kind nicht geheuer erscheinen, kann es diese in jedem sozialen Netzwerk auf IGNORIEREN stellen.
Damit sehen die ignorierten Personen nicht mehr, was Ihr Kind schreibt oder kommentiert, und Ihr Kind muss im umgekehrten Fall auch nichts mehr von den besagten Personen lesen oder ertragen.
3. Kontaktaufnahme
Meistens ist der Initiator des Mobbings dem Kind bekannt – auch wenn er im Internet in den häufigsten Fällen nicht mit seiner richtigen Identität greifbar ist, sondern sich hinter Fake-Profilen, NickNames und wirr zusammengestellten E-Mail-Adressen versteckt.
Wenn Ihr Kind nicht weiß, wer sich hinter den Angriffen in Form von Beleidigungen, Bloßstellungen oder Bedrohungen verbirgt, versuchen Sie mit ihm gemeinsam zu den Anfängen des Mobbings zurückzukehren.
Wann hat es begonnen? Was könnte der Auslöser gewesen sein? Welche Situation war dafür verantwortlich? Wer war dabei? Damit lässt sich der in Frage kommende Täterkreis erheblich eingrenzen. Das ist wichtig ist, wenn Sie später eine Strafanzeige bei der Polizei stellen möchten.
Kennt Ihr Kind einen oder mehrere der Täter mit Namen, sollten sie deren Eltern kontaktieren. Damit die Emotionen im persönlichen Gespräch nicht gleich eskalieren, empfiehlt sich zur ersten Kontaktaufnahme die klassische Briefform, in der Sie sich – sollten die Attacken gegen Ihr Kind nicht aufhören – rechtliche Schritte vorbehalten. Schreiben Sie nett und höflich, aber bestimmt.
4. Erdrückende Beweislast
Bevor Sie wütend damit beginnen, alles, was Ihr Kind seelisch verletzt hat, im Internet oder auf dem Handy zu löschen, sollten Sie sich klarmachen, dass Sie in jedem Fall Beweismaterial brauchen.
Sammeln Sie deshalb alles, was Sie und Ihr Kind oder notfalls auch die Polizei auf die richtige Spur zu dem oder den Tätern bringen könnte. Dazu gehören E-Mails und Chat-Protokolle, die sich ganz einfach ausdrucken lassen.
Beleidigungen, Spott und Häme, die in sozialen Netzwerken als Postings oder Kommentare auftauchen, lassen sich ebenso einfach per Screenshot sichern. Bilder und Videos hingegen, in denen Ihr Kind verunstaltet oder bloßgestellt wurde, sollten sie von herunterladen und neu auf ihrem Computer abspeichern.
So haben Sie alles zusammen, was Sie gegebenenfalls brauchen oder an die Polizei weiterleiten müssen und können diese Daten jederzeit auf einem USB-Stick speichern oder direkt auf CD/ DVD brennen.
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5. E-Mail-Adressen, Profilnamen & NickNames
Damit Ihr Kind aus der Schuss-Linie kommt und die Mobbing-Attacken ins Leere laufen, sollten Sie dafür sorgen, dass es eine neue E-Mail-Adresse erhält. Dies zumindest dann, wenn die Beleidigungen, Belästigungen, Bloßstellungen und/ oder Bedrohungen auch via E-Mail erfolgen.
Ebenfalls geändert werden sollten alle Profile in sozialen Netzwerken und die NickNames, mit denen sich Ihr Kind auf den verschiedenen Plattformen einloggt und bewegt. So bleibt Ihr Kind weiterhin internetfähig, wird aber unter einer neuen Identität von seinen Mobbern nicht erkannt. Die alte E-Mail-Adresse, alte Profile und NickNames direkt löschen oder löschen lassen, sobald Sie alles belastende Material wie oben beschrieben gesichert haben.
Damit ist natürlich nicht garantiert, dass das Mobbing aufhört. Es kann auch ungesehen weitergehen. Aber zumindest bekommt Ihr Kind davon erst einmal nichts mehr mit und ist erst einmal aus der direkten Schusslinie heraus.
6. Löschung von kompromittierenden oder diffamierenden Beiträgen
Um gezielt alle Beiträge zu löschen, in denen Ihr Kind kompromittiert, beleidigt, verhöhnt oder verspottet wurde, die es aber nicht selbst veröffentlicht hat, müssen Sie sich an die Betreiber des jeweiligen Forums, Chats oder sozialen Netzwerks wenden. Dieser muss Ihrer Aufforderung, die entsprechenden Beiträge von der Plattform zu nehmen, nachkommen. Dazu sind die Betreiber mittlerweile gesetzlich verpflichtet. Gleiches gilt für sogenannte Videoplattformen wie beispielsweise MySpace oder YouTube. Ist hier ein peinliches oder diffamierendes Video Ihres Kindes veröffentlicht worden, können Sie auch dieses von der Plattform herunternehmen lassen.
Beiträge hingegen, die Ihr Kind selbst veröffentlicht hat und die von anderen boshaft kommentiert wurden, können in der Regel über den Account oder das Profil Ihres Kindes selbst gelöscht werden.
7. Neue Handynummer organisieren
Ebenfalls zu beachten ist, ob das Cybermobbing zudem auch über das Handy oder die Rufnummer des Smartphones erfolgt. Dann ist ein Rufnummernwechsel vonnöten, um die Angriffe wie belästigende Anrufe, SMS oder MMS ins Leere laufen zu lassen. Bei einem Vertragshandy können Sie relativ einfach einen Rufnummernwechsel beantragen, der in den meisten Fällen jedoch ein paar Tage dauern wird. Die schnellere Variante ist eine Prepaid-Rufnummer inklusive Prepaid-Guthaben, damit Sie Ihr Kind jederzeit erreichen können und umgekehrt.
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