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Knapp bei Kasse – Was tun, wenn das Taschengeld nicht ausreicht?

Knapp bei Kasse – Was tun, wenn das Taschengeld nicht ausreicht?

März 30, 2011 Kids&Teens
Inhaltsverzeichnis Verbergen
1 Einstiegsdroge Filly Pferd & Co
2 Sparen um jeden Preis?
3 Prospekte verteilen, Babysitten, Ferienjobs

Warum ist am Ende des Geldes noch soviel Monat übrig? Diese Erfahrung macht der Nachwuchs recht früh. Spätestens dann, wenn im Portemonnaie gähnende Leere herrscht. Geld ist ein Dauerbrenner-Thema bei größeren Kindern. Schließlich zielen ausgefeilte Marketingaktionen auf diese finanzstarke Zielgruppe. Und oft prägen die Kids die Kaufentscheidungen der Eltern entscheidend mit. Ähnlich wie der Verkehrserziehung oder Medienverhalten muss der Umgang mit Geld trainiert werden.

Einstiegsdroge Filly Pferd & Co

Yu Gi OH-Karten, Klingeltöne, Markenkleidung: Nach oben sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Doch irgendwann ist Ebbe in der Taschengeldkasse. Ehe Ihr Kind über sein Budget den Überblick verliert, Leihgaben annimmt und in die Schuldenfalle tappt, ist guter Rat gefragt. Wie immer gilt: Vorbeugen ist besser als ausbaden.
Für Kinder und Teenager ist das Taschengeld meist die einzige Einnahme. Es ist quasi ihr „Entgelt“, das ihnen regelmäßig zur freien Verfügung steht. Deshalb ein simpler Tipp: Haushalten und Überblick bewahren! Das geht am besten, wenn sich Ihr Kind seine Ausgaben notiert – sich quasi als Buchhalter übt. Ein schlichtes A5-Heft reicht für den Anfang. Die Einteilung der benötigten Spalten sehen Sie hier:

Datum

 

Ausgaben

 

Leihgaben Taschengeld sonstige Einnahmen
1
2
3

 

  • Datum: Wochentage des jeweiligen Monats eintragen und von 1 bis 31 durchnummerieren.
  • Ausgaben: Handy, Fast Food, Eis & Süßigkeiten, Spielzeug, Kino, Zeitschriften. Hier gehören alle Sachen hinein, die sich Ihr Kind im Laufe des Monats leistet.
  • Leihgaben: Auch kleine Leute greifen sich gegenseitig unter die Arme. Diese Spalte hilft den kleinen Kreditgebern, die Kontrolle über ihre Darlehen zu behalten.
  • Taschengeld: Hier trägt Ihr Kind sein monatliches „Einkommen“ ein.
  • Sonstige Einnahmen: Diese Rubrik erfasst Sonderzahlungen an Weihnachten, Ostern, Geburtstag usw.

Zum Monatsende werden die Posten der Ausgaben ermittelt und der Summe der Einnahmen gegenübergestellt. Die Kinder sehen, wie oft sie einkaufen und wo ihre Mittel bleiben. Bildhafter geht kaum.
Bei dieser einfachen Übung stellt sich der Lerneffekt ziemlich schnell ein.

Sparen um jeden Preis?

Jedes Kind hat einen Herzenswunsch. Mitunter steht er alljährlich auf dem weihnachtlichen Wunschzettel. Manchmal noch, wenn die Sprösslinge eigentlich schon aus dem Alter „raus“ sind. In solchen Situationen befinden sich Eltern in einer Zwickmühle. Überlegungen, wie z B. „Soll ich mein Kind anhalten daraufhin zu sparen?“ oder „Okay, dann gebe ich eben nach.“ Für derartige Konstellationen gibt es kein Patentrezept. Sie profitieren in jedem Fall und in allen Diskursen um’s Taschengeld davon, die Aufforderung zum Sparen einzubringen.
Guter Ansatz, aber wie umsetzen? Bewährt hat sich der Klassiker: Jeden Monat eine bestimmte Summe beiseitelegen. Somit rückt das Objekt der Begierde in greifbare Nähe. Und Ihr Kind spürt, dass es sich lohnt, Abstriche zu machen und man auf Wünsche hin arbeiten kann.
Bei Teenagern sei ein Anlagekonto empfohlen. Denn „kleine Tropfen, große Wirkung“ – aus Minieinzahlungen wird bis zum Abitur beachtenswertes Startkapital. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank.
Doch vertrauen Sie bei all den Vorschlägen auf Ihren Bauch. Kinder verbinden oft mit ihren Wünschen ganz andere Bedürfnisse. Es geht um Status, familiäre Harmonie und das Gefühl „richtig“ zu sein. Hören Sie zwischen den Zeilen; geben Sie hin und wieder nach!

Prospekte verteilen, Babysitten, Ferienjobs

In Zeiten klammer Taschengeldkassen ist Jobben angesagt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bringt die Bedingungen auf einen Nenner:

  • von 13 bis 14 Jahren gilt: Altersentsprechende Tätigkeiten (Aushilfe),
    Dauer max. 2 h/Tag und 5 Tage/Woche nach der Schule, gilt auch während der Ferien.
    Zeitungsaustragen, leichte Arbeiten auf dem Bauernhof o.ä. sind okay; schriftliches Einverständnis der Eltern ist ein unbedingtes Muss.
  • ab 15 Jahre: Solange die Schulpflicht für das Kind besteht, darf es seinem Job max. 4 Wochen/Jahr (20 Arbeitstage) nachgehen. Nachtschichten, Samstage, Sonn- und Feiertage sind tabu ebenso wie der Einsatz in Gastronomie, Einzelhandel oder auf dem Bau.
  • Jugendliche mit Schulabschluss: Schulabgänger unter 18 Jahren können bis 8 h/Tag
    und 40 h/Woche jobben. Arbeiten auf Zeit oder im Akkord sind untersagt; zwischen den Arbeitsphasen müssen mind. 12 h Pause liegen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Teenies über 16 Jahre ist es erlaubt im Schausteller- oder Gaststättengewerbe bis 22.00 Uhr, in Unternehmen mit Schichtbetrieb bis 23.00 Uhr, ab 05.00 Uhr in Bäckereien und Landwirtschaft (bis 21.00 Uhr) tätig zu sein.

Weitere Details zu Pausen, verbotenen Tätigkeiten, Sonderregelungen erfahren Sie hier:  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

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