Obwohl es eigentlich durch die am 1. April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform derzeit einfacher sein müsste, eine Mutter-Kind-Kur genehmigt zu bekommen, da Krankenkassen nicht mehr verlangen dürfen, dass vor der Kur durch eine ambulante Behandlung versucht werden sollte, die gesundheitlichen Probleme zu beheben, ist die Zahl der genehmigten Mutter-Kind-Kuren dennoch derzeit rückläufig.
Die Ablehnungen von Mutter-Kind-Kuren in Zahlen
Allein im ersten Halbjahr des Jahres 2009 ist die Zahl der durch die Krankenkassen abgelehnten Mutter-Kind-Kuren laut Ermittlung der Caritas Paderborn um insgesamt 14% gestiegen. Spitzenreiter im Ablehnen ist demnach die Techniker Krankenkasse, deren Ablehnungsrate von 21 Prozent auf satte 31 gestiegen ist. Auf Platz Zwei liegt die Barmer Ersatzkasse, die es immerhin geschafft hat, die Ablehnungen auf 35 Prozent hoch zu peitschen, obwohl schon die vorherige Ablehnungsrate mit 26% nicht gerade niedrig angesetzt war. Doch nicht nur die Zahlen zeigen ein trauriges Gesamtbild. Denn vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform lag es allein im Ermessen der Krankenkassen, ob sie eine Mutter-Kind-Kur genehmigten und damit finanziell erstatteten oder nicht. Seit der Gesundheitsreform gelten Mutter-Kind-Kuren jedoch als Pflichtleistung, weshalb wohl seitdem auch viele Krankenkassen versuchen, die gesetzlichen Ansprüche durch ihre Ablehnungsbescheide auf ein Minimum zu reduzieren. Doch wie so oft trifft es auch hier genau die Falschen. Denn die Mutter-Kind-Kur ist, betrachtet man den ganzheitlichen Ansatz der Therapie, oftmals nicht weniger als eine Familien-Kur, die allen Familienmitgliedern zugute kommt, auch wenn eigentlich “nur“ die Mutter die behandlungsbedürftige Patientin ist.
Die Gründe für die Ablehnungen
Die Gründe für die Ablehnungen sind vielfältig. Laut Techniker Krankenkasse nehmen unvollständig ausgefüllte Anträge dabei jedoch den höchsten Stellenwert ein. Denn auf Grund unvollständiger Informationen, anhand derer die Indikation geprüft werden könnte, muss der Antrag folgerichtig abgelehnt werden. Aus diesem Grund ist es wohl auch eine Tatsache, dass etwa jeder zweite Widerspruch von Erfolg gekrönt ist. Denn, die Mutter-Kind-Kur wird meist nachträglich genehmigt. Und sei es auch nur, weil der Antrag diesmal zu aller Zufriedenheit ausgefüllt ist.
Worauf bei der Antragstellung entsprechend zu achten ist
Dreh- und Angelpunkt des Antrags auf die Genehmigung einer Mutter-Kind-Kur durch die Krankenkasse ist das Gutachten des behandelnden Arztes. Aus diesem muss eindeutig hervorgehen, worunter die Mutter leidet. Die schwammige und sehr interpretationsfähige Diagnose “Schwere Erschöpfung“ reicht noch nicht aus, um eine Mutter-Kind-Kur genehmigt zu bekommen.
Deshalb gilt: Je eindeutiger und ausführlicher dargestellt wird, unter welchem Krankheitsbild die Antragsstellerin leidet, desto höher ist auch bei der Genehmigung die Aussicht auf Erfolg. Leidet die Mutter also unter Depressionen, die mit Angstzuständen, Erschöpfung und mangelnder Belastbarkeit einhergehen, sollte dies auch aus dem Gutachten eindeutig hervorgehen. Ist es ihr Rücken, der ihr Probleme macht und sie beim Spiel mit den Kindern, bei ihrer Betreuung als auch bei der Erledigung des Haushaltes einschränkt, sollte auch dies aus der Verschriftlichung der ärztlichen Diagnose klar herauszulesen sein.
Und niemals vergessen: Die gestellte Diagnose muss im Zusammenhang mit der Mutterrolle stehen, also als Krankheitsbild aus dieser hervorgegangen sein und dementsprechend auch als solche dargestellt werden. Das i-Tüpfelchen jedes Gutachtens ist jedoch, dass es eindeutig die Formulierung enthält, dass es unumgänglich – und damit zwingend erforderlich – ist, die Antragstellerin aus ihrem gewohnten Umfeld und ihrem gewohnten Alltag herauszunehmen.
Ferner gilt, dass Kinder, die nicht nur als Begleitperson an der Mutter-Kind-Kur teilhaben, sondern hier gleichzeitig behandelt werden sollen, ein eigenes und gleichermaßen sehr genau ausgefülltes Gutachten benötigen. Im Mittelpunkt steht dennoch weiterhin die Mutter. Wird der Antrag der Mutter genehmigt, werden auch die Kinder noch einmal eingehend unter die Lupe genommen. Erst dann entscheidet sich, ob sie auch zu Therapiekindern werden, oder ob sie die Mama einfach nur zur Kur begleiten, ohne selbst dabei an Behandlungen, Beratungen oder Gesprächsgruppen teilzunehmen.
Wer Ihnen bei der Antragstellung weiterhilft
Die Mutter-Kind-Kur kann beim jeweiligen, behandelnden Arzt beantragt werden. Wer jedoch auf Nummer Sicher gehen möchte, dem schadet es bestimmt nicht, wenn er sich vorher eingehend beraten lässt. Dafür stehen deutschlandweit allein 1.400 Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes zur Verfügung, bei denen auch alle erforderlichen Antragsformulare erhältlich sind. Wer also an einer Mutter-Kind-Kur interessiert ist, schaut am besten zuerst einmal beim Müttergenesungswerk vorbei – virtuell funktioniert das über die Adresse http://www.muettergenesungswerk.de Wir wünschen schon jetzt nicht nur ganz viel Erfolg, sondern optimistischerweise auch eine erholsame und erlebnisreiche Mutter-Kind-Kur.
Photo by Brian Gordillo on Unsplash
- Gisela Otto (Autor)
- Hartmann, Hans (Autor)
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