Kindererziehung ist schon längst nicht mehr Aufgabe von Frauen alleine. Im Gegenteil, laut einer Umfrage des Social-Media-Dienstes „LinkedIN“ würden viele Männer gerne Vaterschaftsurlaub nehmen, um die so wichtigen ersten Monate ihres Nachwuchses nicht zu verpassen. Doch was genau ist Vaterschaftsurlaub, wer kann ihn beantragen, wie lässt sich dieses Unterfangen finanzieren und was sind die Vor- bzw. Nachteile?
Was ist Vaterschaftsurlaub und wie ist er in Deutschland geregelt?
Vaterschaftsurlaub ist eine Maßnahme, die in vielen westlichen Staaten etabliert wurde, um die Vereinbarung von Arbeit und Familie auch für Männer zu ermöglichen. Hierzu wird ihnen nach der Geburt ihres Babys ein Anspruch auf vorübergehende Freistellung von der Arbeit gewährt. Wobei gleichzeitig zumindest ein gewisser Teil des üblichen Lohnes in Form einer Lohnersatzleistung des Staates gezahlt und zudem die Möglichkeit der Kündigung während des Vaterschaftsurlaubs stark eingeschränkt wird.
Elternzeit: gemeinsam oder gesplittet
In Deutschland gibt es streng genommen keinen Vaterschaftsurlaub, hier wird vielmehr seit dem 1. Januar 2001 von „Elternzeit“ gesprochen, welche sowohl Väter als auch Mütter oder beide Elternteile gleichzeitig bzw. gesplittet beantragen können. Zuvor wurde im Jahre 1979 zunächst nur der sogenannte „Mutterschaftsurlaub“ eingeführt. Welcher – wie der Name schon vermuten lässt – jedoch keinen Anspruch für Väter begründete. Hiergegen wehrten sich sowohl Männer als auch Frauen, denn hierdurch wurden einerseits ausschließlich Frauen dazu angehalten, Ihre Karriere für die Erziehung der Kinder zu unterbrechen. Andererseits wurde die wichtige Rolle der Väter in der Kindererziehung verkannt.
Unter anderem aus diesen Gründen trat zum 1. Januar 1986 das „Bundeserziehungsgeldgesetz“ in Kraft. Durch welches auch Vätern die Möglichkeit gewährt wurde, sich für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben zurückzuziehen. Väter können seitdem Ihren Anteil an der Erziehungsarbeit leisten und Erziehungsgeld beziehen. Damals 600 DM pro Monat für eine Dauer von zehn Monaten. Der Betrag und die Dauer wurden im Verlauf der Jahre immer wieder angepasst.
Das Gesetz vermochte es jedoch nicht, mehr Väter dazu zu bewegen, sich vollumfänglich der Kindererziehung zu widmen. Vielmehr bezogen fast ausschließlich Frauen Erziehungsgeld und nahmen Erziehungsurlaub. Weiterer Handlungsbedarf war also geboten sodass am 1. Januar 2007 das „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)“ eingeführt wurde. Hierdurch sind Probleme des vorübergehenden Ruhens des Arbeitsverhältnisses wie der berühmte Knick in der Karriere oder finanzielle Einbußen zwar nicht vollständig aus der Welt geschafft. Jedoch wird es Familien mit Kindern leichter gemacht, dass der Vater zumindest für einige Zeit Babyurlaub nimmt oder dass beide Partner vorübergehend in Teilzeit arbeiten.
Anspruch auf Vaterschaftsurlaub – das Wichtigste auf einen Blick
Ein Vaterschaftsurlaubsanspruch steht zunächst allen Arbeitnehmern zu, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen sowie erziehen. Besteht kein Sorgerecht für den Vater, etwa weil die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind oder weil es sich nicht um das leibliche Kind, sondern „nur“ um das Kind der Partnerin handelt, so können Männer trotzdem Elternzeit beantragen, wenn der sorgeberechtigte Elternteil dem zustimmt. Eine Heirat ist also keine zwingende Voraussetzung für die Beantragung des Vaterschaftsurlaubs.
Die Freistellung von der Arbeit kann grundsätzlich ab der Geburt des Kindes und bis zu seinem bzw. ihrem dritten Lebensjahr erfolgen. Es besteht zudem die Möglichkeit, 24 der insgesamt 36 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu übertragen. Bedenken Sie jedoch, dass das Elterngeld nur bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes gezahlt wird. Nehmen Sie also beispielsweise nach fünf Jahren 12 Monate Elternzeit in Anspruch, so erhalten Sie keine Lohnersatzleistungen.
Beachten Sie zudem, dass Sie die 36 Monate im Normalfall nur in drei Abschnitte aufteilen dürfen. Möchten Sie den Vaterschaftsurlaub in noch kleinere Etappen splitten, so kann dies nur im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber geschehen. Darüber hinaus kann die Aufteilung aber relativ frei und auch ungeachtet der Regelung, die die Partnerin gewählt hat, erfolgen.
Erziehungsurlaub beantragen – was muss ich beachten?
Ein Vater muss seinen Vaterschaftsurlaubsanspruch grundsätzlich gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen. Hierzu muss er ihm schriftlich mitteilen, dass er für einen gewissen Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden will, um sich um seinen Nachwuchs zu kümmern. Schriftlich bedeutet, dass Sie die Mitteilung an Ihren Vorgesetzten unterschreiben müssen. Es genügt also nicht, ihm eine E-Mail zu schicken.
Möchten Sie den Vaterschaftsurlaub in der Zeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Ihres Nachwuchses nehmen, so müssen Sie Ihrem Arbeitgeber zudem genau mitteilen, während welchen Zeiträumen Sie innerhalb der ersten 24 Monate von der Arbeit befreit sein wollen.
Fristen beachten
Für Vaterschaftsurlaube bis zum dritten Geburtstag des Neugeborenen gilt eine Ankündigungsfrist von sieben Wochen vor Antritt. Wollen Sie diesen gleich nach der Geburt des Babys antreten, so können Sie das zuvor errechnete Geburtsdatum als Ausgangspunkt für die Fristberechnung nutzen. Möchten Sie den Erziehungsurlaub dahingegen nach dem dritten Geburtstag wahrnehmen, so müssen Sie Ihrem Chef dies bereits 13 Wochen im Voraus mitteilen.
Neben diesen formellen Voraussetzungen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber keine weiteren Erklärungen abgeben oder gar auf seine Genehmigung warten. Ihr Vorgesetzter darf Ihren Elternzeitanspruch nur im Ausnahmefall verwehren. Beispielsweise wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen und Ihr Urlaub beginnen soll, wenn Ihr Nachwuchs das dritte Lebensjahr bereits überschritten hat. Verweigert Ihr Arbeitgeber den Vaterschaftsurlaub oder will Ihnen gar kündigen, so sollten Sie den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen.
Wichtige Überlegung – Finanzierung des Vaterschaftsurlaubes
Bevor Sie den Erziehungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, sollte ein weiterer wichtiger Aspekt nicht außer Acht gelassen werden. Die Finanzierung der Auszeit vom Job. Bedenken Sie, dass im Arbeitsrecht bzw. im BEEG vorgeschrieben ist, dass Sie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten dürfen. Ein Vater, der sich vornehmlich um sein Baby kümmert, muss also mit finanziellen Einbußen rechnen.
Zur Überbrückung hilft jedoch der Staat aus. Sie können während des Urlaubs bis zu zwölf bzw. 14 Monate das sogenannte „Elterngeld“ beziehen. Beantragen können Sie diese finanzielle Unterstützung, sobald Ihr Nachwuchs geboren ist. Hierzu müssen Sie die jeweilige Elterngeldstelle an Ihrem Wohnort aufsuchen. Gemeinsam stehen den Eltern des Kindes 14 Monatsraten Elterngeld zu. Das bedeutet die Unterstützung wird nicht pro Elternteil, sondern pro Kind ausgezahlt. Zudem kann ein Elternteil allein nur eine zwölfmonatige Elterngeldzahlung beantragen. Weitere zwei Zahlungen kommen hinzu, wenn der andere Partner sich ebenfalls eine Auszeit nimmt und Elterngeld beantragt. Beachten Sie hier, dass der Vaterschaftsurlaub mindestens zwei Monate betragen muss. Nehmen sich beide Partner beispielsweise eine zehnmonatige Auszeit, so bleibt es trotzdem nur bei 14 Elterngeldraten.
Wie wird die Höhe des Elterngeldes bemessen?
Die Höhe des Basiselterngeldes bemisst sich an Ihrem von der zuständigen Behörde speziell errechneten Nettogehalt. Es beträgt zwischen 65 und 100 % hiervon. Allerdings darf das Elterngeld pro Monat nicht niedriger sein als 300 Euro und nicht höher als 1800 Euro sein.
Laut Statistischem Bundesamt erhielten im Jahre 2019 rund 1,9 Millionen Deutsche Elterngeldzahlungen. Immerhin 456000 hiervon waren Männer. Die Anzahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 %. Das „Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend“ verkündete zudem, dass für viele junge Paare und vor allem Papas das sogenannte „ElterngeldPlus“ sowie der „Partnerschaftsbonus“ von großer Bedeutung ist. Hierdurch können Kindererziehung und Teilzeitarbeit besser verbunden werden.
Denn wer trotz Bezugs von Basiselterngeld arbeitet, muss mit Abzügen rechnen. Das ElterngeldPlus ermöglicht es dahingegen, schnell wieder in Teilzeit zu arbeiten und über einen langen Zeitraum hinweg staatliche Bezüge zu erhalten. Das ElterngeldPlus beträgt zwar nur die Hälfte des für Sie gültigen Basiselterngelds, es wird jedoch doppelt solange ausgezahlt. Zudem besteht die Chance auf vier zusätzliche Monatszahlungen (Partnerschaftsbonus), wenn Sie und Ihre Partnerin sich gemeinsam um das Kind kümmern und beide jeweils nur 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Warum Vaterschaftsurlaub?
Finanzielle Einbußen, Knick in der Karriere, Nächte ohne Schlaf, gesellschaftlicher Druck – Noch immer vermeiden viele Männer eine Auszeit vom Job, vornehmlich weil sie zuvor genannte Nachteile fürchten und oftmals doch noch mehr verdienen als Ihre Partnerinnen. Laut Statistischem Bundesamt lag die Elternzeitquote bei Männern daher gerade mal bei 1,6 % im Jahre 2019. Darüber hinaus nehmen diejenigen Väter, die sich zeitweise vollumfänglich um ihr Kind kümmern wollen, zumeist nur eine zweimonatige Elternzeit in Anspruch. Laut Infos des „Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)“ galt dies für 72 % aller Väter, die 2018 Elterngeld bezogen.
Vier Gründe für den Vaterschaftsurlaub
Potenzielle Väter in Elternzeit sollten sich hiervon jedoch nicht abschrecken lassen. Natürlich sind Abwägungen sinnvoll. Dennoch gibt es auch viele Gründe für einen (längeren) Vaterschaftsurlaub:
1. Wertvolle Zeit mit dem Nachwuchs
Viele Väter möchten am Leben Ihres Kindes teilhaben und aktiv miterleben, wenn der Sprössling zum ersten Mal läuft oder „Papa“ sagt. Zudem entsteht gerade in den ersten Monaten eine wichtige und starke Bindung zwischen Nachwuchs und Eltern, in deren Genuss auch Männer kommen möchten.
2. Zuspruch von Arbeitgeber und Kollegen
Bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber auch ein Mensch und im besten Falle sogar ein Vater bzw. eine Mutter ist. Vielfach fällt die Reaktion bei der Beantragung von Elternzeit für Väter von Chefs positiver aus als gedacht.
3. Gerechtere Rollenverteilung
Auch die Karriere Ihrer Partnerin darf nicht zu kurz kommen. Vielfach erhalten Frauen bereits weniger Gehalt und werden durch eine lange Zeit als Mutter auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr richtig wahrgenommen. Gerecht aufgeteilte Elternzeit kann dazu führen, dass beide Elternteile eine zufriedenstellende Arbeitssituation vorfinden.
4. Besinnung auf wichtigere Dinge im Leben
Natürlich ist die Karriere wichtig und auch die finanzielle Absicherung der Familie darf nicht außer Acht gelassen werden. Dennoch gibt es Wichtigeres, als täglich zehn Stunden im Büro zu sitzen. Durch die Betreuung Ihres Babys haben Sie womöglich die Chance Ihr Leben zu entschleunigen und andere Seiten an sich kennenzulernen.
Vaterschaftsurlaub international – Arbeitsrecht im Ausland
Erziehungsurlaub für einen Vater ist natürlich nicht nur in Deutschland ein vielfach debattiertes Thema. Auch die Europäische Union befasst sich seit vielen Jahren mit dieser Fragestellung. Es geht vor allem um den Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit bereits Richtlinien zum Elternurlaub erlassen (beispielsweise die Richtlinie 2010/18/EU). Bis zum 2. August 2022 muss nun die neue Richtlinie 2019/1158/EU von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Diese beinhaltet unter anderem eine Vaterschaftsurlaubsanspruch von mindestens zehn Tagen, der zumindest in Höhe des Krankengeldes vergütet werden muss.
Fraglich ist noch, wie Deutschland diese neue Richtlinie umsetzen wird. Denn vielfach entsprechen die Elternzeitregelungen sowie das Arbeitsrecht bereits den Standards der EU. Möglich wäre, dass ein gesonderter Vaterschaftsurlaubsanspruch rund um den Geburtszeitpunkt hinzutritt oder dass das Sonderurlaub wegen sog. Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen erweitert wird.
In anderen europäischen Staaten gibt es dahingegen bereits explizite Vaterschaftsurlaubsregelungen:
1. Finnland: Ein finnischer Vater darf mit 54 Tagen (und 70 % Lohnfortzahlung) den längsten Vaterschaftsurlaub in Europa genießen. (https://www.tagesschau.de/ausland/mutterschutz-elternzeit-eu-101.html)
2. Spanien: Dem Spanischen Vater steht zwar „nur“ ein Monat Babyurlaub zu, dafür aber bei vollem Gehalt.
3. UK: in Großbritannien können Papas ein bis zwei Wochen Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten 56 Tage nach der Geburt nehmen. Dies wird mit 151,20 Pfund pro Woche bzw. mit 90 % des durchschnittlichen Wochengehalts (je nachdem welcher Betrag niedriger ist) vergütet. (https://www.gov.uk/paternity-pay-leave)
4. Schweden: in Schweden besteht bereits ein zehntägiges Recht auf Freistellung für einen Vater innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt. Zudem wird während des Erziehungsurlaubs Lohnersatz in Höhe von 80 % geleistet.
5. Schweiz: die Schweiz gehört zwar nicht zur EU. Dennoch wird es hier ab dem 1. Januar 2021 einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubsanspruch geben. Hierfür hatte sich das Schweizer Stimmvolk erst im September 2020 ausgesprochen.
Quellen:
https://www.mynewsdesk.com/de/linkedin-deutschland/pressreleases/vaeter-furchten-folgen-langer-elternzeit-2976167 , https://www.business-punk.com/2020/03/drei-gute-gruende-warum-sich-vaeter-mehr-elternzeit-nehmen-sollten/ , https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/elternzeit.html, https://www.elterngeld.de/elternzeit-aufteilen/ ,
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