Wie wertvoll das eigene Augenlicht ist merken wir genau dann, wenn wir unsere uneingeschränkte Sehkraft verlieren. Meistens jedoch genau in dem Moment, in dem uns das einwandfreie Sehen zunehmend schwerer fällt, die Buchstaben beispielsweise beim Lesen verschwimmen oder das Fernsehen uns anstrengt.
Verminderungen unseres Sehvermögens also, die unseren Alltag beeinträchtigen und ihn erheblich schwieriger gestalten. Deshalb ist für uns Erwachsene dann auch relativ schnell klar: Eine eingehende augenärztliche Untersuchung ist fällig.
Kleine Kinder haben diese Erkenntnismöglichkeit nicht. Denn sie wissen nicht, wie scharf sie eigentlich sehen können müssten. Deshalb sind sie verstärkt auf die Beobachtungsgabe ihrer Eltern angewiesen. Denn die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen allein – insbesondere die in den ersten drei Lebensjahren des Kindes (U 1 bis U 7) – reichen leider nicht immer aus. Das kann zur Folge haben, dass Augenerkrankungen nicht rechtzeitig festgestellt werden und sie somit nicht frühzeitig behandelt werden können.
Das kann oftmals nur eine fachgerechte augenärztliche Untersuchung, die allerdings bei Kleinkindern nur selten von der Krankenkasse übernommen wird.
Studien zeigen …
Selbst das neu eingeführte Sehscreening innerhalb der U 7a kommt an ein professionelles Screening durch einen Augenarzt nicht heran. Denn, so zeigt es eine Studie, die von der Bertelsmann-Stiftung gefördert wurde. Bei 28% von insgesamt 665 Kindergartenkindern im Alter von dreieinhalb bis viereinhalb Jahren, die für die Studie und damit speziell von Augenärzten untersucht wurden, zeigten sich Beeinträchtigungen ihres Sehvermögens.
In 70% dieser Fälle waren diese Beeinträchtigungen im Rahmen der Vorsorge-Untersuchungen durch den jeweiligen Kinderarzt nicht als auffällig deklariert.
Zusätzlich sichtbar werden die Schwachstellen in den Vorsorgeuntersuchungen durch die folgende Statistik, die ebenfalls daran appelliert, dass in jedem Fall die Eltern ihre Augen offen halten sollten, was das Sehvermögen ihres Kindes angeht.
Denn bei den jährlichen Schuleignungsuntersuchungen zeigt etwa jedes 20. Kind trotz der erfolgten und zumeist auch durch die Eltern gewissenhaft wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen eine Beeinträchtigung seines Sehvermögens. Natürlich ohne, dass dieses den Kinderärzten im Vorfeld und besonders im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen aufgefallen wäre.
Natürlich ist es gut, dass sich durch die Schuleignungsuntersuchung Sehschwächen oftmals noch vor der eigentlichen Einschulung zeigen. Doch so unfassbar es klingt: Trotzdem ist es dann für einige Kinder schon zu spät, um sie noch wirklich wirksam behandeln zu können. Denn gerade bei Augenerkrankungen von Kindern gilt: Je früher sie erkannt werden, desto besser sind die Behandlungs- und Ausgleichchancen.
Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt – Pflichttermin
Kinder- und Augenärzte empfehlen deshalb nicht nur: „Augen auf, wenn es um das Sehvermögen Ihres Kindes geht!“, sondern auch: Eine eingehende augenärztliche Untersuchung zwischen dem 6. und 36. Lebensmonat des Kindes. Selbst dann, wenn die eigene Krankenkasse zu den Kassen gehört, die die Kosten dafür nicht übernehmen, und die Untersuchung somit aus dem eigenen Portemonnaie finanziert werden muss.
Doch diese etwa 50,00 Euro, die eine umfassende augenärztliche Vorsorge-Untersuchung bei Kleinkindern kostet, sollte jedem das uneingeschränkte Sehvermögen seines Kindes mehr als nur wert sein. Meinen Sie nicht?!
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