Die Vergangenheit zeigte, dass gerade in den ersten Schuljahren die angebotene Vorsorge nicht ausreicht. Der Abstand zwischen dem 5. und 12. Lebensjahr ist einfach zu groß. Deshalb erweiterten die gesetzlichen Krankenkassen mit der U10 und U11 Untersuchung ihre Palette.
Zahlt die Krankenkasse die U10 Untersuchung?
Momentan erstatten immer noch nicht alle Kassen diese Extras. Dennoch lässt sich die Kostenübernahme in vielen Fällen über Präventions- oder Bonusprogramme regeln. Fragen Sie konkret bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die U10 Untersuchung erstattet wird und argumentieren Sie als kompetente Eltern.
In welchem Alter erfolgt die U10 Untersuchung?
Die U10 Vorsorgeuntersuchung wir im Alter von sieben bis acht Jahren durchgeführt. Sie schließt damit die riesige Lücke, die nach U1 bis U9 (Säuglingsalter bis zum 6. Lebensjahr) bis zur J1 Untersuchung (12-14 Jahre) klaffte.
Wie läuft die U10 ab?
Neben Abhören, Abklopfen, Messen und Wiegen fragt er nach Auffälligkeiten im Verhalten oder der Motorik. Der Kinderarzt wird auch einen Seh- und Hörtest durchführen, Blutdruck messen und eine Urinprobe zur Untersuchung verlangen.
Mit sieben Jahren gehört das Kind schon zu den Großen. Husten, Schnupfen und Bauchweh verlaufen meist unspektakulärer als im Kleinkindalter, oft ohne hohes Fieber.
Erkennen von Lernstörungen, Entwicklungsstörungen und Verhaltensstörungen
Bei U10 Vorsorgeuntersuchung stehen Lernstörungen, die motorische Entwicklung und die geistige, soziale und emotionale Entwicklung des Kindes im Fokus. Erfahrungsgemäß sind die Mädchen und Jungen mit sich und ihrer Umwelt im Lot. Sie stecken gewiss einiges weg, behaupten sich im Klassenverband und bewältigen den Schulalltag.
Trotzdem ist es wichtig, mögliche Schwachstellen beim Lernen oder Entwicklungsdefizite zu erkennen. Das kann nur der Kinderarzt. Die U10 Untersuchung steht ganz im Fokus der Lese-Rechtschreib-Schwäche, einer Dyskalkulie oder dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, sowie der Hyperaktivität.
Oft werden Defizite in der motorischen Entwicklung erst nach dem Schuleintritt entdeckt. Auch hier wird der Kinderarzt Therapievorschläge machen.
Denn mit sieben oder acht Jahren „wächst nichts mehr aus“, sondern bedarf einer kindgerechten Therapie oder Förderung. Es geht also nicht nur um Unsicherheiten, sondern auch um außerordentliche Begabungen.
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