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Ultraschalluntersuchungen in 3D und 4D

Ultraschalluntersuchungen in 3D und 4D

Januar 21, 2012 Mütterberatung, Schwangerschaft

Angesichts moderner medizinischer Untersuchungsmethoden können wir uns heutzutage viel früher eine Vorstellung von dem machen, was im Bauch einer werdenden Mutter abläuft. Wir können dank der für Mutter und Kind ungefährlichen bilddiagnostischen Darstellungsverfahren auch Krankheiten und etwaige Behinderungen eines ungeborenen Kindes früher erkennen. Damit ergibt sich die Möglichkeit, Fruchtwasseruntersuchungen zu veranlassen oder eine Risiko-Schwangerschaft frühzeitig zu beenden. Für einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch sind allerdings Indikationen nötig, die ihn rechtfertigen.

Eine regelmäßige Ultraschalluntersuchung gehört heutzutage standardmäßig zur Schwangerschaftsvorsorge. Sie dient der Beobachtung des Schwangerschaftsverlaufs. Sie gibt Auskunft über die kindlichen Entwicklungsschritte im Mutterleib und ermöglicht die frühzeitige Diagnostik eventueller Krankheiten oder Behinderungen. Bisher wurde standardmäßig die zweidimensionale Ultraschalluntersuchung genutzt, um den Verlauf einer Schwangerschaft zu dokumentieren. Üblich sind Sonografien in der 10., der 20. und der 30. Schwangerschaftswoche. Prinzipiell können sie aber auch zu jeder anderen Zeit durchgeführt werden – und zwar beliebig oft. Moderne Entwicklungen ermöglichen heute auch 3D- oder 4D-Sonografien. Diese allerdings sind kein Standard und werden folglich auch nicht von den Krankenkassen übernommen.

Dass man Schallwellen in zwei- und dreidimensionale oder bewegte Bilder übersetzen kann, ist ein technisches Wunder. Die Ultraschalltechnologie ist für Mutter und Kind gefahrlos. Man kann heutzutage dank der verschiedenen Sonografiemethoden bereits sehr früh voraussagen, ob es zu einer Mehrlingsgeburt kommen wird, ob die Nabelschnur um den Hals des Ungeborenen liegt und die Geburt riskant machen wird oder ob eine Steißlage vorliegt. Man kann erkennen, ob es ein Junge oder ein Mädchen werden wird, ob ein Herzfehler oder eine Gaumen-Spalte vorliegen. Gegebenenfalls kann man sogar einzelne Organe des Ungeborenen in Echtzeit beobachten. Dies sind wichtige Informationsquellen für den Arzt, die Hebamme und die werdenden Eltern. Die räumliche und dreidimensionale Darstellung des Kindes in 3D-Ultraschall oder die 4D-Ultraschalluntersuchung in Echtzeit werden auch als “Live-Ultraschall” bezeichnet. Mit Hilfe solcher Technologien kann man sich auch ein Bild vom Aussehen seines Kindes machen oder schon vor der Geburt seine Mimik und Gestik beobachten. Medizinisch notwendig ist dies allerdings nicht.

Mit einer drei- oder vierdimensionalen Bildabtastung per Sonografie kann man erstaunlich klare Bilder herstellen. Auch diese Untersuchungen kann man im gesamten Schwangerschaftszeitraum durchführen. Voraussetzung für gute Bilder ist aber, dass die Fruchtwassermenge ausreicht. Außerdem ist die Lage des Kindes in der Gebärmutter entscheidend für das, was man sehen kann.
Diese Voraussetzungen ergeben, dass man zu bestimmten Zeiten der kindlichen Entwicklung – nämlich in der 12. – 14. Schwangerschaftswoche und in der 23. – 27. Schwangerschaftswoche – die besten 3- oder 4-D-Bilder bekommt. Nach der 30. Schwangerschaftswoche sind Details meist nicht mehr gut erkennbar.
Bislang zahlen die Krankenkassen den Einsatz der modernsten Ultraschall-Geräte nur bei Risiko-Schwangerschaften. Ohne medizinische Indikation – beispielsweise bei einer Erbkrankheit, einem Herzfehler, einer anstehenden Mehrlingsgeburt oder einer angenommenen Behinderung des Ungeborenen – zahlt das werdende Elternpaar die 3-D- oder 4-D-Ultraschalluntersuchung selbst. Trotzdem bieten heute zahlreiche Frauenärzte den werdenden Eltern an, ihr ungeborenes Kind mit 3-D oder 4-D-Ultraschall zu sehen. Für das so genannte “Babyfernsehen” werden je nach eingesetzter Technologie zwischen 60 und 130 Euro veranschlagt. Möchte man Ultraschall-Aufnahmen als Computerausdruck oder DVD mitnehmen, können diese weitere Kosten verursachen. Einfacher ist es einen USB-Stick mitzubringen.Erkennt man dank des Einsatzes von 3-D- oder 4-D-Ultraschalluntersuchungen bestimmte Erkrankungen des Kindes, kann man gegebenenfalls medizinische Maßnahmen einleiten. Diese können entweder noch im Mutterleib oder aber direkt nach der Geburt ergriffen werden. Pränataldiagnostisch-invasive Maßnahmen wie Fruchtwasserpunktionen oder bestimmte Biopsien sind möglich.

Foto: © Sven Bähren

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