Jedes neugeborene Baby wird unmittelbar nach der Geburt und innerhalb der ersten Vorsorgeuntersuchungen mit einer so genannten “Vitamin-K-Prophylaxe“ versorgt. Dies geschieht, damit keine inneren Blutungen auf Grund eines Vitamin-K-Mangels auftreten können. Denn ein Mangel an dem für die Blutgerinnung wichtigen Vitamin ist bei etwa 4 bis 10 von 100.000 Neugeborenen der Fall. Statistisch gesehen liegt das Risiko also bei etwa 10:100.000.
Der Vitamin-K-Mangel
Ohne eine zusätzliche Vitamin-K-Gabe treten die Blutungen bei betroffenen Babys zumeist innerhalb der ersten sieben Lebenswochen auf. Sichtbare Blutungen sind dabei Blutungen aus Mundraum oder aus der Nase, mit denen die Eltern eventuell noch rechtzeitig gewarnt werden können, um direkt mit ihrem Baby in die Klinik zu fahren.
Gefährlicher hingegen sind alle nicht-sichtbaren, also inneren Blutungen wie beispielsweise Blutungen im Darm oder plötzliche Hirnblutungen, die lebensgefährlich für das Kind sein können. Alle Formen dieser Blutungen werden im medizinischen Fachjargon als “Vitamin-K-Mangelblutung“, kurz: VKDB oder als “Morbus haemorrhagicus neonatorum“ bezeichnet.
Um den Bluthaushalt des Säuglings optimal mit Vitamin K zu versorgen und die Blutgerinnung zu gewährleisten, wird ihm deshalb in den ersten Lebenswochen oral Vitamin K zugeführt. Um genau zu sein, unmittelbar nach der Entbindung (innerhalb der Vorsorgeuntersuchung U1), in seiner ersten Lebenswoche (innerhalb der Vorsorgeuntersuchung U2) und noch einmal in seiner vierten Lebenswoche (innerhalb der Vorsorgeuntersuchung U3). Bei allen drei Untersuchungen jeweils in einer Dosierung von 2 mg.
Neugeborene mit einer erhöhten Vitamin-K-Mangel-Gefahr
Für die Vitamin-K-Prophylaxe jedoch ist Ihre Einwilligung erforderlich, insbesondere da diverse Studien zu Beginn der 90er-Jahre zuerst den Verdacht erhoben haben, dass die Vitamin-K-Prophylaxe im Zusammenhang mit einer späteren Leukämie-Erkrankung des Kindes stehen könnte. Damals allerdings wurde das Vitamin K noch als einmalige Dosierung gespritzt. Spätere und vor allem neuere Studien aus Deutschland, Schweden, der UK, den USA und insbesondere aus Schottland haben diesen Verdacht jedoch nicht bestätigen können.
Generell sollten Sie Ihre Einwilligung nicht verweigern, wenn Ihr Kind
- als Frühgeburt (also vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche) zur Welt gekommen oder für sein Alter noch nicht vollständig entwickelt ist
- eine schwierige Geburt hatte und beispielsweise unterstützend mit der Saugglocke, der Zange oder via Kaiserschnitt entbunden werden musste
- bei der Entbindung Verletzungen davon getragen hat, im Anschluss an die Geburt unter Atemdepressionen zu leiden hatte oder von Leber- bzw. Gallenproblemen betroffen ist
Ebenfalls sollten Sie die Einwilligung nicht verweigern, wenn Sie selbst während der Schwangerschaft gegen Epilepsie oder Tuberkulose behandelt wurden, oder Medikamente gegen Blutgerinnsel eingenommen haben. Dennoch gibt es auch Babys, die keine dieser Vorgeschichten teilen und trotzdem unter Vitamin-K-Mangel leiden – dies beispielsweise auf Grund einer unzureichenden Ernährung.
Vitamin K und Muttermilch
Auch wenn die Muttermilch sonst die beste Nahrung für jedes Baby ist, auch ihr Gehalt an Vitamin K allein reicht für eine optimale Versorgung des Neugebornen anscheinend nicht aus. Deshalb gelten Kinder, die gestillt werden, ebenfalls als gefährdet. Bei industriell hergestellter Babynahrung hingegen wird diese zur Sicherheit vorab schon mit Vitamin K angereichert, so dass Fall Kinder, die nicht von der Mutter gestillt werden, in diesem Fall als geschützter gelten. Dennoch gibt es keinen Grund, wenn die Mutter ihr Kind stillen möchte und das auch kann, dies nicht zu tun. Denn genau dafür wurde die Vitamin-K-Prophylaxe innerhalb der ersten drei Vorsorgeuntersuchungen eingeführt.
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