Das Wichtigste zum Thema „Geburtsbericht anfordern“ im Überblick
- Der Geburtsbericht ist eine Patienten-/Krankenakte und darf somit auch von der jeweiligen Mutter eingesehen werden.
- Der Geburtsbericht – genauer als Geburtsverlaufsbericht bezeichnet – hält alle Einzelheiten rund um die Geburt fest.
- In dem Protokoll werden auch medizinische Eingriffe oder mögliche Geburtsverletzungen während der Geburt dokumentiert.
- Nach der Geburt des Kindes wird der Bericht für rund 10 bis 15 Jahre aufbewahrt. Mütter können ihn nachträglich bei der Klinik anfordern.
- Je nach Krankenhaus gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. In manchen Fällen reicht für die Anforderung des Geburtsprotokolls ein Anruf, in anderen Fällen bedarf es der Schriftform.
Was ist eigentlich ein Geburtsbericht?
Der Geburtsbericht wird in der medizinischen Fachsprache als Geburtsjournal bezeichnet. Konkret handelt es sich hierbei um eine schriftliche Dokumentation des gesamten Geburtsverlaufs. Per Berufsordnung ist der Geburtsbericht für Ärzte und Hebammen ein Muss. Um auch später einzelne Abläufe genau nachvollziehen zu können, muss der gesamte Vorgang der Entbindung schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentationsmaßnahme hat also vor allem rechtliche Hintergründe. Kommt es nämlich zu einem Rechtsstreit, sind exakte Dokumentationen unerlässlich.
Der Bericht beginnt bereits mit der Ankunft auf der Geburtsstation beziehungsweise im Geburtshaus und endet mit Deiner Entlassung aus dem Kreißsaal. Ausgefüllt wird das Geburtsüberwachungsprotokoll direkt im Kreißsaal. Eine solche Geburtsdokumentation findet im Übrigen auch im Fall eines geplanten Kaiserschnitts bzw. bei einem spontanen Kaiserschnitt statt.
Aus welchem Grund sollten Mütter ein Geburtsprotokoll anfordern?
Kaum eine Situation im Leben ist so prägend wie die Geburt des eigenen Babys. Die Erinnerung an manche Augenblicke ist noch ganz präsent, so beispielsweise das Einsetzen der Wehen, das erste Kennenlernen oder der erste Körperkontakt mit dem Neugeborenen. Andere Momente scheinen hingegen wie in einen Nebelschleier gehüllt zu sein. Hierzu gehören zum Beispiel medizinische Einzelheiten.
Einige Frauen wünschen sich im Nachhinein die Möglichkeit, das Erlebnis der Geburt noch einmal für sich Revue passieren lassen zu können. Das Durchlesen des Geburtsjournals kann in solchen Fällen eine schöne Erinnerung sein. Andere Frauen möchten hingegen die Erinnerungslücken an den Geburtsablauf füllen, denn Medikamente und Schmerzmittel vernebeln oftmals die Erinnerung. Wiederum andere haben sogar sehr ernste Gründe für die Anforderung des Dokumentationsberichts:
- Einige Frauen versuchen etwa nachträglich ein Geburtstrauma zu verarbeiten.
- Einen Bericht möchten auch Frauen erhalten, deren Kind nach der Geburt leidet oder unter Umständen sogar traumatisiert ist.
- Es kann auch sinnvoll sein, einen Geburtsbericht anzufordern, wenn die Geburt als Kaiserschnitt (zum Beispiel auch unter Vollnarkose) verlief.
- Viele Frauen möchten auch einen Geburtsbericht erhalten, wenn eine weitere Entbindung ansteht.
Wichtige Informationen in Deinem Geburtsbericht
Viele Frauen, die gerade ihr Baby zur Welt gebracht haben, möchten gerne wissen, welche Informationen während der Entbindung aufgezeichnet wurden. Hierfür gibt es einen dokumentierten Geburtsbericht, der klare Informationen zu verschiedenen Punkten enthält.
Anamnese
Zum einen finden sich im Bericht medizinisch relevante Informationen rund um Deine Person, so etwa Angaben zu Deinem gesundheitlichen Zustand sowie zur Schwangerschaft.
Partogramm (Geburtsverlaufsdokumentation)
Das Partogramm ist ein vorgefertigtes Formular. Hier werden kurz und knapp die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf der Geburt notiert, so beispielsweise:
- Beschreibung der Wehentätigkeit (Intensität und Häufigkeit)
- Herztöne des Babys (regelmäßige Beschreibung)
- Lage des Kindes im Becken der Mutter
- Vaginale Untersuchungen (Zeitpunkt und Ergebnis) wie etwa Muttermundbefund
- Ultraschalluntersuchungen (Ergebnis)
- Lageveränderungen (Geburtspositionen)
- Vitalzeichen wie Blutdruck und Körpertemperatur
- Medikamente, die unter der Geburt verabreicht werden.
- Verlauf der einzelnen Geburtsphasen/Geburtsfortschritt
- Entscheidungen von Ärzten/Hebammen
- Gespräche mit der werdenden Mutter und der Begleitperson (Partner)
Kardiotokografie
Das CTG zeichnet zum einen Deine Wehentätigkeit auf und zum anderen die Herzfrequenz Deines Babys. Der dabei entstehende Befund wird in der Medizin als Kardiotokogramm bezeichnet. Die CTG-Kurve zeigt der Ärztin/dem Arzt und der Hebamme ganz deutlich an, ob die Geburt komplikationsfrei verläuft.
Verschiedene Befunde und Protokolle zur Überwachung
Wird während der Entbindung eine Anästhesie wie etwa eine PDA verabreicht, so werden im Überwachungsprotokolle alle dazugehörigen Informationen festgehalten. Auch mögliche Laborbefunde sind ein Bestandteil der Unterlagen.
Ärztliche Anordnungen
Ergeben sich im Geburtsverlauf geburtshilfliche Maßnahmen wie zum Beispiel ein Dammschnitt, ein Wehentropf oder der Kristeller-Handgriff, so müssen diese exakt im Geburtsbericht festgehalten werden.
Abschlussbericht
Ein weiterer Bestandteil ist ein abschließender Bericht der Geburt mit dem Entlassungsbefund, dem sogenannten Arztbrief. Hier sind Informationen über mögliche Geburtsverletzungen sowie den Gesundheitszustand Deines Kindes dokumentiert.
Wie kann ich einen Geburtsbericht anfordern?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Geburtsverlaufsbericht anzufordern. Welche Anforderungen konkret erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Klinikum oder der Geburtshilfe ab.
Schritte zur Beantragung des Geburtsprotokolls
- Du kannst in einem ersten Schritt mündlich um eine Kopie des Geburtsverlaufsberichts bitten, so etwa die Geburtsklinik anrufen. Rechtlich gesehen ist die mündliche Aufforderung ausreichend.
- Viele Kliniken möchten jedoch für die Herausgabe des Geburtsjournals eine E-Mail.
Wichtige Informationen:
Frage unbedingt nach dem „Geburtsjournal“ oder Deiner „Patientenakte“. Gib an, einen Einblick in die „vollständigen Unterlagen der Behandlung“ zu erhalten. Nur dann bekommst Du nämlich den gesamten Geburtsverlaufsbericht, inklusive aller Einzelheiten.
Welche Informationen und Dokumente werden beim anfordern des Gebutsberichtes benötigt?
In einem ersten Schritt muss kein schriftlicher Antrag gestellt werden. Für die Beantragung des Berichts ist auch keine Begründung erforderlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es jedoch erforderlich sein, Dich zu legitimieren, das heißt eine Kopie Deines Personalausweises vorzulegen. Dieses Vorgehen unterscheidet sich aber von einer Klinik zur nächsten. Einige Krankenhäuser benötigen keinerlei Dokumente: Hier reicht eine E-Mail für die Beantragung aus.
Deine Rechte bezüglich des Geburtsberichts
Als frischgewordene Mama hast Du das Recht auf die Aushändigung Deiner Krankenakte und somit auch auf das Geburtsjournal.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist im Paragrafen 630 (Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte) Folgendes geregelt:
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
Wann und wo erhalte ich mein Geburtsprotokoll?
Ist Dein Baby in einer Geburtsklinik zur Welt gekommen, so ist die Krankenhausverwaltung der richtige Ansprechpartner um den Geburtsbericht anzufordern. Alternativ kannst Du Dich auch direkt an die Geburtsstationsleitung wenden. Hat Dein Kind in einem Geburtshaus das Licht der Welt erblickt, also nicht in einem Kreißsaal, so musst Du Deinen Antrag an die dort zuständige Hausleitung stellen. Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass sich Kliniken querstellen, wenn frischegewordene Mütter ihren Geburtsbericht anfordern. Zu groß ist die Sorge vor einer möglichen Rechtsklage. Denke aber immer daran: Du hast das Recht, den Verlaufsbericht einzusehen!
Welchen Zeitrahmen gibt es für die Antragsbearbeitung?
Die Klinik beziehungsweise die zuständige freiberufliche Hebamme haben eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren. Empfohlen wird eine Aufbewahrungsdauer von 15-30 Jahren. Nach der Geburt Deines Babys hast Du also noch lange die Möglichkeit, Deinen Bericht im Nachhinein anzufordern. Kompliziert ist die Berichtanforderung – zumindest in der Theorie – auch nicht. Denn wie bereits gesagt, hast Du nach § 630 BGB ein Recht auf die Einsicht in Deine Patientenakte.
Du solltest jedoch ein wenig Geduld mitbringen, denn unter Umständen können einige Wochen oder gar Monate vergehen, bis Du Deine Akte in Händen hältst. Sollte es Dir zu lange dauern, kannst Du zwischendurch bei der Krankenhausverwaltung nachhaken oder im Bedarfsfall sogar einen Anwalt zurate ziehen.
Fazit zum Thema „Geburtsbericht anfordern“
Für viele Mütter ist ein Geburtsjournal eine schöne Möglichkeit, um sich in aller Ruhe nochmals an dieses einzigartige Erlebnis der Geburt zurückzuerinnern. In anderen Fällen stecken aber auch ernstere Motivationen hinter der Beantragung des Geburtsprotokolls. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Frau eine traumatische Geburt erlebt hat und sich mehr Klarheit über den zeitlichen Ablauf oder gewisse medizinische Maßnahmen verschaffen möchte.
Doch aufgepasst: Ein Geburtsbericht kann zwar hilfreich für die Verarbeitung eines Geburtstraumas sein, doch die Auseinandersetzung kann auch als Trigger wirken. Im ersten Moment kann es sogar kontraproduktiv sein, wenn die Erinnerung wieder real aufflammt. Wenn Du das Geburtsprotokoll also angefordert hast, um Gewalterfahrungen oder ein negatives Geburtserlebnis zu verarbeiten, solltest Du die Unterlagen am besten nicht allein durchlesen.
Häufige Fragen
Du kannst per E-Mail den Geburtsbericht anfordern.
Sollte das Geburtsprotokoll unvollständig sein, so kannst Du nochmals bei der Hebamme oder im Krankenhaus nachfragen, ob Du auch alle Unterlagen erhalten hast. Alternativ kannst Du Dir gleich anwaltliche Unterstützung holen.
Es ist nicht unüblich, dass Krankenhäuser für die Bearbeitung und die Kopierkosten eine Gebühr erheben. Laut BGB bist Du als Antragsteller verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn Du Einsicht in Deine Akte haben möchtest.
Erkundige Dich in einem solchen Fall unbedingt schriftlich nach Deinem Bericht. Hierzu genügt ein Dreizeiler: Teile mit, wer Du bist (Name, Anschrift und Geburtsdatum), in welchem Zeitraum Du auf der Geburtsstation gelegen hast und fordere noch einmal Deine Krankenakte an. Sollte das ergebnislos bleiben, kannst Du anwaltlichen Rat einholen.
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