Die Namensgebung für ein Kind ist in den meisten Fällen völlig problemlos. Die Eltern entscheiden sich oftmals für einen Namen, den sie in einem Namensbuch gelesen haben und der ihnen gefällt. Probleme entstehen erst, wenn die Namenswahl so außergewöhnlich erscheint, dass das Standesamt über die Zulassung genauer nachdenken muss. Stellt sich innerhalb dieser Prüfung heraus, dass die Eltern verbotene Namen genannt haben, wird der Namenswunsch abgelehnt. Damit diese Fälle nicht eintreten, sollten Eltern genau darüber nachdenken, wie sie ihr Kind nennen möchten.
Verbotene Namen – Kinder dürfen in Deutschland nicht so heißen
Über die Namensgebung entscheiden die Standesämter. Diesen legen die Eltern ihren Namenswunsch vor, der in den meisten Fällen auch ohne großen bürokratischen Aufwand vergeben wird. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass kuriose Namen genannt werden, die in keinem Namensbuch und in keiner Liste erlaubter Vornamen auftauchen. In diesen Fällen hat das Standesamt genauer zu prüfen, ob die Namenswahl gesetzlich erlaubt ist. Dabei spielen verschiedene Aspekte, unter anderem das Kindeswohl, eine Rolle.
Deutlich wird das anhand der folgenden Liste, in der einige der skurrilsten Vornamen genannt werden und eine Erklärung erfolgt, warum der jeweilige Namenswunsch seitens der Standesämter nicht genehmigt wurde.
Adelstitel als Vornamen
Auch wenn du dein eigenes Kind sicherlich als Prinz oder Prinzessin ansiehst, darfst du sie nicht so nennen. Das ist aus Gründen der Klarheit nicht erlaubt. Adelstitel dürfen allgemein hierzulande nicht als Vornamen verwendet werden, da es zu Verwechslungen oder falschen Assoziationen führen könnte.
- Prinz / Prinzessin
- Lord
- Kaiser / Kaiserin
- Graf / Gräfin
- Großherzog / Großherzogin
- König / Königin
Akademische Titel
Gleiches gilt für akademische Bezeichnungen. Bei diesen handelt es sich ebenfalls um verbotene Vornamen, da sie Verwirrung stiften könnten. Akademische Titel sind einzig denjenigen Vorbehalten, die sie im Zuge ihrer Ausbildung erworben haben und nach den gesetzlichen Bestimmungen führen dürfen.
- Doktor
- Professor
Typische Nachnamen
Diese Namen sind typische Nachnamen, aber als Vornamen für ein Kind wurden sie abgelehnt. Das liegt daran, dass ein Vorname als solcher zu erkennen sein muss. Oben genannte Beispiele sind jedoch zweifelsohne Nachnamen, die im deutschsprachigen Raum auch sofort als solche wahrgenommen werden. Folglich handelt es sich bei ihnen um verbotene Vornamen.
- Müller
- Schröder
- Huber
- Maier
Bezüglich dieser Namen gilt der Grundsatz, dass ein Vorname eindeutig als solcher zu erkennen sein muss. Die Kriterien sind bei diesen Babynamen nicht erfüllt, sodass eine Vergabe nicht möglich ist.
- Sommer
- Winter
- Grammophon
- Sonne
- Venus
- Puppe
- Pfefferminze
- Zecke
- Popcorn
- Moewe
- Hummer
Lächerliche Namen
Grundsätzlich sind Vornamen nicht erlaubt, wenn die Gefahr besteht, dass man sich über diese Namensgebung lustig machen könnte. So hat ein Gericht den Antrag der Eltern, ihr Kind Waldmeister nennen zu dürfen, mit der Begründung abgelehnt, der Name mache das Kind lächerlich und sei daher mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.
- Krümel
- Puhbert
- Waldmeister
- Verleihnix
- Chaotica
- Störenfried
- Pinocchio
- Nelkenheini
- Rumpelstilzchen
- Schnucki
- Sputnik
- Bierstübl
Seinen Sohn nach der umgangssprachlichen Bezeichnung für ein bayrisches Lokal zu benennen scheint sehr außergewöhnlich. Eltern hatten dennoch diesen Plan. Ein Standesbeamter dachte jedoch an das Kindeswohl und schob diesem Anliegen der Eltern einen Riegel vor.
Vornamen mit negativer Assoziation
Diese Jungennamen sind verbotene Namen, da sie einen eindeutig negativen Bezug haben. Vornamen, die bei einer Vielzahl von Menschen negative Assoziationen hervorrufen, wurden von Behörden bereits mehrfach abgelehnt, da das Kindeswohl bei einer solchen Vornamenswahl nachhaltig gefährdet sei.
- Judas
- Lucifer
- Satan
- Lenin
- Dracula
- Pain
Grundsätzlich sind Vornamen, die in der Bibel genannt werden, erlaubt. Handelt es sich dabei um Namen, die auf Personen zurückgehen, deren Handlungen eindeutig negativ behaftet waren, erteilen die Standesämter bezüglich dieser Namensgebung keine Einwilligung, da sie befürchten, die negative Behaftung dieser Namen könnte sich negativ auf das Leben des Kindes auswirken.
Atomfried
Dieser Name für ein Kind scheint sehr ungewöhnlich und schaffte es nicht in die Liste für erlaubte Vornamen. Dabei spielt wohl die negative Assoziation mit Atomkraft eine Rolle. Das zuständige Standesamt verbannte diesen Vorschlag schließlich auf die Liste für verbotene Namen.
Krankheiten und medizinische Begriffe als Vornamen
- Gastritis
- Steißbein
Diese Namen wurden wirklich als Vornamen für Kinder beantragt. Jedoch stand der Vergabe entgegen, dass es sich jeweils um medizinische Begriffe handelt, die zudem nicht positiv belegt sind. Daher wurden diese beiden Begriffe als verbotene Namen eingestuft.
Markennamen
Als vermeintliche Kindernamen sind diese Begriffe, die vor allem als Markennamen bekannt sind, nicht geeignet. Die Standesämter verfolgen den Grundsatz, dass es nicht möglich sein soll, seine Kinder nach Marken zu benennen, deren Namen in der Gesellschaft weitgehend Bekanntheit erlangt haben.
- Gucci
- Vespa
- Agfa
- McDonald
- Ferrari
- Tom Tom
- Borussia
Diese Namen wurden hingegen erlaubt
Es gibt jedoch auch ungewöhnliche Vornamen, die genehmigt wurden. Oftmals werden von oben genannten Grundsätzen dabei Ausnahmen gemacht. Folgend sind einige erlaubte Vornamen aufgeführt.
- Adolf
Diesen Namen verbindet man zwar sofort mit negativen Ereignissen, die von Bedeutung für die ganze Welt waren. Trotzdem ist es aufgrund der Tradition dieses Namens nicht verboten, ihn seinem Kind zu geben. Zeigen die Eltern allerdings, dass die Vergabe aufgrund rechtsradikaler Tendenzen erfolgen soll, dürfen Standesämter den Namen ablehnen.
- Solarfried
Ist es aufgrund der negativen Folgen der Atomenergie verboten, sein Kind Atomfried zu nennen, erlaubte ein Standesamt Eltern hingegen, ihr Kind Solarfried zu nennen. Mit diesem Namen seien keine negativen Ereignisse in Verbindung zu bringen.
- Chanel
Eine Ausnahme von dem Grundsatz, keine Markennamen als Vornamen zuzulassen, zeigt sich bei diesem Mädchennamen. Die eigene Tochter Chanel zu nennen, wie auch die berühmte Modelinie heißt, ist daher möglich.
Muss bei einem geschlechtsneutralen Vornamen ein zweiter Vorname vergeben werden?
Es existieren verschiedene Vornamen, die zweifelsohne als solche zugelassen sind, die jedoch männlich oder weiblich sein können. Zu diesen geschlechtsneutralen Namen gehören Andrea, Luca, Finn oder auch Robin. Früher besagte eine Regelung, dass zu einem solchen Namen ein zweiter, eindeutig männlicher oder weiblicher Vorname vergeben werden musste. Diese Regelung ist aufgehoben. Du kannst deinem Kind daher geschlechtsneutrale Namen geben, die für sich alleine stehen, ohne einen Zweitnamen vergeben zu müssen.
Wer entscheidet darüber, ob Vornamen erlaubt oder verboten sind?
In Deutschland gibt es keine offizielle Liste von verbotenen Namen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das unter anderem das Namensrecht nach der Heirat regelt, enthält keine Vorgaben zu in Deutschland verbotenen Namen. Stattdessen wird sich bei potenziell verbotenen Namen an der “Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen” (NamÄndVwV) orientiert. Standesämter beziehen sich auch auf frühere Gerichtsurteile zu verbotenen Namen für Kinder.
Gesetzlich festgelegte Bestimmungen existieren im Namensrecht nicht. Der Standesbeamte richtet sich einerseits nach vorliegenden Listen, die eine Vielzahl von Namen beinhalten. Zudem gelten die bereits erwähnten Grundsätze. Verstößt ein vorgelegter Name gegen diese Grundsätze, lehnt der Standesbeamte nach eigenem Ermessen einen Namen ab oder bewilligt eine Ausnahme und entscheidet, dass ein Name trotzdem zugelassen werden kann.
Welche Möglichkeiten bleiben, wenn das Standesamt eine Namenswahl ablehnt?
Gegen die Ablehnung eines Vornamens könnt ihr als Eltern vorgehen. Einerseits stets es euch offen, ein Gutachten bei der Gesellschaft für deutsche Sprache GfdS in Auftrag zu geben. In einem solchen Gutachten prüft die Gesellschaft, ob ein Name entgegen der Ablehnung des Standesamtes trotzdem als Vorname tauglich ist. Dieses Gutachten ist für das Standesamt nicht bindend. Es kann vorgelegt werden, wenn es letztlich zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob ein Name zuzulassen oder abzulehnen ist.
Fazit
Möchtet ihr als Eltern Streitigkeiten über die Namensgebung vermeiden, solltet ihr nicht zu kreativ bei der Wahl eines Vornamens sein. Es stehen so viele Namen zur Auswahl, die zweifelsfrei möglich sind und keine Probleme bereiten.