Nach dem positiven Ergebnis des Schwangerschaftstests gehen einer Frau viele Dinge durch den Kopf. Einer der ersten Gedanken ist die bestmögliche Vorsorge für das ungeborene Kind, sodass baldmöglichst der erste Termin beim Gynäkologen vereinbart werden sollte. Bei diesem ersten Termin wird erneut ein Schwangerschaftstest durchgeführt und die Rahmendaten der Schwangeren aufgenommen. Viel näher kommt die werdende Mutter an diesem Termin ihrem Kind nicht, da die erste Ultraschalluntersuchung bei unauffälligen Schwangerschaften erst zum Ende des 3. Monats ansteht. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft. Nur bei Verdacht auf Komplikationen werden zusätzliche sonographische Untersuchungen von der Kasse gezahlt.
Der erste Ultraschall: Ein Wunder in Bildern
Zwischen der neunten und dreizehnten Woche findet die erste Ultraschalluntersuchung statt. Bei diesem Termin wird durch eine vaginale Sonographie ein genaues Bild der Frühschwangerschaft erzeugt. Hierzu wird der Schallkopf des Ultraschallgeräts durch die Scheide eingeführt und kommt so dem Ungeborenen näher als es über die Bauchdecke zu diesem frühen Zeitpunkt möglich wäre.
Die erste Ultraschalluntersuchung dient dazu, verschiedene Risikofaktoren einer Schwangerschaft auszuschließen und die Basis für Folgeuntersuchungen zu legen. Insbesondere wird der Gynäkologe die Lage des Fötus beurteilen. In selten Fällen kann es zu einer Eileiterschwangerschaft oder noch seltener zu einer Bauchhöhlenschwangerschaft kommen, die eine Fortsetzung der Schwangerschaft unmöglich machen.
Zudem beobachtet der Frauenarzt den Herzschlag des Kindes, die Bewegungen des Ungeborenen und eventuelle Auffälligkeiten im Körperbild. Zu diesem Zeitpunkt kann durch den Ultraschall auch festgestellt werden, ob es sich eventuell um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt, die eine besondere ärztliche Begleitung in den kommenden Monaten erforderlich macht.
Durch die verschiedenen Messdaten, die der Arzt bei dieser Untersuchung aufnimmt, kann sich der errechnete Geburtstermin, der anhand der letzten Periode errechnet wurde, verändern. Diese eventuelle Veränderung wird im Mutterpass vermerkt, sodass die werdende Mutter sich bestmöglich auf den Termin vorbereiten kann.
Sollte es bei diesem ersten Ultraschall Auffälligkeiten gegeben haben, wird der Gynäkologe zu weiteren Untersuchungen raten, um Gewissheit zu erlangen. Beispielsweise kann eine Chorionzotten-Biopsie Aufschluss über die chromosomale Gesundheit des heranwachsenden Babys geben.
Der zweite Ultraschall: Sichtbares Wachstum
Der zweite von der Krankenkasse gezahlte Ultraschalltermin findet zwischen der 19. und der 23. Schwangerschaftswoche statt. Zu diesem Zeitpunkt ist das Baby schon gut entwickelt und häufig kann die werdende Mutter eine Hand oder auch das Profil deutlich auf dem Ultraschallmonitor erkennen.
Der Gynäkologe untersucht zu diesem Termin die Herzaktivität und die Bewegungen des Babys und achtet genau auf die Organanordnung. Dieser Termin wird von manchen Ärzten als Organultraschall angekündigt, da zu diesem Zeitpunkt beispielsweise die Lage und Funktion von Blase, Herz und Nieren erkannt werden kann.
Darüber hinaus wird die Plazenta untersucht und die genaue Lage festgehalten. Liegt die Plazenta an der Vorderseite oder gar vor dem Muttermund, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt zu Komplikationen führen, sodass auch diese Informationen schriftlich in den Unterlagen der Schwangeren festgehalten werden.
Auffälligkeiten beim zweiten Ultraschall können zusätzliche Untersuchungen nach sich ziehen. Eine häufige Komplikation, die bei diesem Termin entdeckt wird, ist die Schwangerschaftsdiabetis. Hierbei wächst das Ungeborene zu schnell und auch die Mutter legt ungewöhnlich stark an Gewicht zu.
Der dritte Ultraschall: Der letzte Eindruck vor der Geburt
Beim letzten Ultraschalltermin zwischen der 29. und der 32. Schwangerschaftswoche stellt sich vielen werdenden Müttern zuerst die wichtige Frage, ob sich das Baby schon in die Geburtsposition gedreht hat. Auch wenn dies nicht der Fall ist, untersucht der Frauenarzt weitere für die anstehende Geburt wichtige Faktoren. Die Menge des Fruchtwassers, die Plazenta und die Herztöne des Kindes stehen dabei im Mittelpunkt der Untersuchung. Auffälligkeiten bei einem dieser Punkte werden schriftlich festgehalten, sodass bei der Entbindung diese Faktoren sofort berücksichtigt werden können.
Zu diesem Zeitpunkt schätzt der untersuchende Arzt auch das Gewicht des Kindes und kann so eine Aussage über den körperlichen Entwicklungsstand geben. Liegt das errechnete Gewicht deutlich über oder unter den durchschnittlichen Werten, werden im Anschluss an die Ultraschalluntersuchung weitere Tests nötig. Allerdings sollten sich die werdenden Eltern von diesen Werten nicht zu sehr beunruhigen lassen, da die Gewichtswerte anhand verschiedener Messgrößen berechnet werden, die auch einem erfahrenen Arzt leicht beim Ultraschall verrutschen können.
Zusätzliche Ultraschalltermine
Viele Ärzte bieten zusätzliche Ultraschalltermine an, die allerdings nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Je nach Arzt kann ein weiterer Ultraschall bis zu 80 EUR kosten.
Bei Auffälligkeiten während der Schwangerschaft werden automatisch weitere Ultraschalluntersuchungen angesetzt, um den reibungslosen Verlauf der Entwicklung zu kontrollieren.
Foto © nataliaderiabina Adobe Stock
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